Abgasskandal Audi

Audi ist mit 3 verschiedenen Motoren vom Abgasskandal betroffen.

Die Audi AG hat sowohl den Skandalmotor EA 189, dessen Nachfolgermotor EA 288 (die beide von Volkswagen entwickelt wurden) als auch den 3,0 Liter Diesel-Motor EA 897, den Audi selbst entwickelt hat, in die Fahrzeuge eingebaut. Bei Audi kann man daher ohne schlechtes Gewissen behaupten, dass sämtliche Audi-Diesel-Modelle, die zwischen 2008 und August 2018 erstzugelassen wurden, betroffen sind und zur Klagsführung berechtigen.

Offizielle Rückrufe bei Audi im Abgasskandal

Letztendlich kann man davon ausgehen, dass alle Audi Diesel über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen und daher früher oder später in die Werkstatt zurückgerufen werden, um ein Software-Update zu bekommen. Sowohl 1.2 L, als auch 1.6 L, 2.0 L und auch die großen 3.0 L und 4,2 L Motoren von Audi sind vom Abgasskandal betroffen.

Muss ich dem Rückruf nachkommen?

Wir raten von der Durchführung eines Software-Updates aus mehreren Gründen ab. Die Folgen eines solchen Updates sind – insbesondere langfristig gesehen – noch nicht absehbar. Unsere Erfahrung mit tausenden VW-Kunden zeigt, dass eine Vielzahl von betrogenen Käufern mit den Folgen des Updates zu kämpfen haben.

Ein höherer Spritverbrauch sowie ein erhöhter Verschleiß einzelner Bauteile, Leistungsverlust, bis hin zum Ruckeln des Motors sowie eine sogenannte "Versottung" des Abgasrückführungsventils waren nicht selten Folgeschäden eines Software-Updates. Dieses Risiko ist aus unserer Sicht – sowie auch zahlreicher österreichischer Gerichte – keinem Käufer zuzumuten.

Betroffene Audi Modelle und Motoren

A1, A3, A4, A5, A6, Q3, Q5, TT:

Euro 5
1,2 Liter Motoren
1,6 l Motoren
2,0 l Motoren
2,7 l Motoren

A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5, Q7:

Euro 5, 6
3,0 l Motoren

A1, A3, A4, A5, A6, Q3, Q5, TT:

Euro 5 und Euro 6:
1,4 l Motoren
1,6 l Motor
2,0 l Motoren

Q7, A8:

Euro 4, 5 und Euro 6
4,2 l Motoren

Mehr zu dem Thema

2007

Auf der Motorshow in Detroit im Januar stellt Audi eine neue und umweltfreundliche Diesel-Technik für Pkw vor. Damit will Audi den US-Markt erobern. Mit einer Flüssigkeit namens AdBlue (eine Mischung aus Harnstoff und Wasser) sollen die gefährlichen Stickoxide, die Dieselmotoren ausstoßen, unschädlich gemacht werden. Die Technik gibt es bereits seit 2004 bei Lkw, diese haben dafür einen großen Zusatztank an Bord.

2009

Audi bringt mit dem Q7 seinen ersten, angeblich sauberen Diesel mit 3.0-Liter-Motor in den USA auf den Markt und liefert Motor und Abgastechnik für einen VW Touareg. Die Modelle kommen 2009 auch in Europa auf den Markt.

Parallel dazu startet VW mit einem kleineren Dieselmotor seine "Clean-Diesel"-Offensive. Der intern als EA 189 bezeichnete Motor wird später samt Abgastechnik in Millionen Fahrzeugen auch von VW, Audi, Seat und Skoda eingebaut – in den USA genauso wie in Europa.

Der Dieselskandal kommt in den USA ins Rollen.

09/2015

In den USA wird der Skandal öffentlich: Die US-amerikanische Umweltbehörde EPA wirft VW vor, mit einer speziellen Software die Messung des Schadstoffausstoßes bei Diesel-Fahrzeugen manipuliert zu haben. VW gibt den Sachverhalt zu. Die Pkw halten im Testlabor die Grenzwerte für Schadstoffe ein. Faktisch stoßen die Fahrzeuge im Realbetrieb auf der Straße jedoch ein Vielfaches mehr Stickoxide aus als erlaubt.

11/2015

Audi gibt erstmals zu, in Fahrzeuge mit Drei-Liter-Dieselmotoren eine Abschalteinrichtung eingebaut zu haben. Autos erschienen damit auf dem Prüfstand sauberer, als sie im Normalbetrieb auf der Straße waren.

04/2016

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) veröffentlicht Abgasmessungen im Rahmen der sogenannten "Untersuchungskommission Volkswagen", demnach haben nahezu alle Hersteller zweifelhafte Abgasstrategien verwendet. Aber niemand außer VW habe betrogen. Daraufhin bessern Porsche, Audi, VW, Daimler und Opel insgesamt rund 630.000 Autos nach – "freiwillig", betonen die Hersteller.

06/2016

Im VW-Abgasskandal ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig jetzt auch gegen Ex-Konzernchef Martin Winterkorn wegen des Verdachts der Marktmanipulation. Er soll die Finanzwelt zu spät über die Affäre informiert haben.

01/2017

VW und Audi einigen sich mit den US-Behörden. Die Autobauer geben zu, in den USA Kunden getäuscht zu haben und verpflichten sich zu Rückkauf oder Umbau und Schadenersatz. Der VW-Konzern akzeptiert zudem Strafen in Milliardenhöhe.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen Winterkorn auch wegen des Anfangsverdachts auf Betrug. Es hätten sich hinreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Winterkorn früher als von ihm behauptet von der Manipulations-Software und deren Wirkung gewusst haben könnte.

Ex-Audi-Topmanager Hatz im Fokus der Staatsanwaltschaft

03/2017

Während der Bilanzpressekonferenz mit Konzernchef Rupert Stadler durchsucht die Staatsanwaltschaft München II die Firmenzentrale von Audi in Ingolstadt. Es wird ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung.

06/2017

Bei den Audi-Modellen A7 und A8 der Euro-Abgasnorm 5 werden Abgasmanipulationen festgestellt. Das Bundesverkehrsministerium fordert Audi zum Rückruf von 14.000 Autos in Deutschland auf.

08/2017

"Dieselgipfel" in Berlin. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) teilt mit, dass 5,3 Millionen Dieselautos in Deutschland mit einer neuen Software weniger Schadstoffe ausstoßen sollen, auf freiwilliger Basis der Autokonzerne. Audi will bei 850.000 Autos ein Software-Update aufspielen.

10/2017

Die bayerische Justiz nimmt Ex-Audi-Topmanager Wolfgang Hatz fest. Er kommt wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft. Erst im Juni 2018 wird er gegen eine Kaution in Höhe von drei Millionen Euro freigelassen.

V6-Modelle: Zwangsrückruf des Kraftfahrt-Bundesamts

01/2018

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verhängt für V6-Dieselmodelle von Audi einen Zwangsrückruf. Bei den Audi-Modellen A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 mit der Abgasnorm 6 seien "unzulässige Abschaltvorrichtungen" festgestellt worden. Betroffen sind ca. 130.000 Pkw.

02/2018

Die Staatsanwaltschaft München II führt weitere Razzien in der Ingolstädter Audi-Zentrale und bei aktuellen oder früheren Audi-Mitarbeitern sowie bei Vorständen durch.

05/2018

Das KBA geht einem neuen Verdacht auf Abgasmanipulationen in den Audi-Modellen A6 und A7 nach. Audi stoppt daraufhin die Produktion des als Dienstwagen nachgefragten A6. Vorstandschef Stadler räumt gravierende Fehler ein. Es sei aber keine Manipulationssoftware verbaut, sondern man habe versäumt, einen Softwarebaustein für die Motorsteuerung bei den auslaufenden A6- und A7-Modellen zu entfernen. Das Software-Update für diese Modelle sei fertig.

In den USA wird Anklage erhoben gegen den früheren VW-Chef Martin Winterkorn. Auch ein Haftbefehl wird erlassen. Winterkorn wird Betrug, Verschwörung zum Verstoß gegen Umweltgesetze und Täuschung der Behörden vorgeworfen. So lange Winterkorn Deutschland nicht verlässt, muss er aber keine Auslieferung an die USA befürchten.

Audi kommt ins Trudeln – Stadler unter Betrugsverdacht

06/2018

Audi-Chef Rupert Stadler und ein weiteres Vorstandsmitglied stehen unter Betrugsverdacht. Die Münchener Staatsanwaltschaft wirft ihnen "mittelbare Falschbeurkundung" vor. Die Ermittler verdächtigen Audi, in den USA und Europa ab 2009 mindestens 210.000 Dieselautos mit manipulierter Software verkauft zu haben. Sie ermitteln wegen Betrugs und strafbarer Werbung. Auch Stadlers Privathaus wird durchsucht, am 18. Juni wird er in Untersuchungshaft genommen.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig verhängt ein Bußgeld von über einer Milliarde Euro gegen Volkswagen. Der Autobauer erklärt: "Volkswagen akzeptiert das Bußgeld und bekennt sich damit zu seiner Verantwortung". Geahndet wird eine Aufsichtspflichtverletzung von VW, formal handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

07/2018

Neben VW werden auch bei Audi Probleme mit dem künftigen Prüfstandard WLTP bekannt. Die Produktion gerät ins Stocken, die Werksferien müssen verlängert werden.

Anleger-Prozess gegen VW startet, Musterfeststellungsklage läuft an

09/2018

Beginn der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Braunschweig gegen VW. Die Fondsgesellschaft Deka Investment klagt stellvertretend für rund 1.650 vergleichbare Fälle mit mehr als 3.650 Anlegern auf Schadensersatz von mehr als 9 Milliarden Euro. Geklärt werden soll, ob VW die Publizitätspflicht verletzt habe.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC kündigen in Berlin eine Musterfeststellungsklage an. Das Ziel: Verbraucher sollten ihren Anspruch auf Schadenersatz leichter durchsetzen können.

10/2018

Audi trennt sich von Stadler, der sich noch immer in Untersuchungshaft befindet. Erst Ende Oktober wird er nach vier Monaten gegen Leistung einer Sicherheit aus der U-Haft entlassen.

Audi muss im Dieselskandal ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro zahlen. Der Autobauer akzeptiert den Bescheid der Münchner Staatsanwaltschaft. Ermittlungen gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit der Dieselaffäre laufen jedoch weiter.

11/2018

Audi hat Probleme mit dem neuen Abgasprüftest WLTP und hat im Oktober in Europa nur halb so viele Autos verkauft wie im Oktober des Vorjahres. Ein Grund: Viele neue Modelle haben noch keine Zulassung.

Audi startet in Deutschland den ersten von insgesamt acht Rückrufen für Autos mit V-TDI-Motoren. Bundesweit sind rund 151.000 Autos betroffen.

03/2019

Audi-Chef Bram Schot spricht von gewaltigen Herausforderungen und plant einen massiven Konzern-Umbau.

Eine BR-Recherche ergibt: Audi plante auch Manipulationen von Tests von Umweltbehörden und dem ADAC.

04/2019

Die EU-Kommission vermutet illegale Absprachen des sogenannten 5er-Kartells bei der Abgasreinigungstechnik. BMW, Daimler, Volkswagen, Audi und Porsche sollen von 2006 bis 2014 gegen EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, indem sie sich bei der Entwicklung von Technologien zur Reinigung der Emissionen von Diesel- und Benzin-Pkw abgesprochen haben. Den Autobauern drohen hohe Geldstrafen.

05/2019

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängt gegen Porsche wegen fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht ein Bußgeld in Höhe von 535 Mio. Euro. Angeprangert werden dabei V6- und V8-Audi-Motoren in Dieselfahrzeugen der Porsche AG. Porsche akzeptiert die Zahlung.

Ex-Audi-Chef Rupert Stadler scheitert mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seinen Haftbefehl. Das Bundesverfassungsgericht hält auch das Kontaktverbot wegen Verdunkelungsgefahr für verhältnismäßig.

Mehr als 420.000 VW-Kunden haben sich der Musterfeststellungsklage mittlerweile angeschlossen. Als erster Verhandlungstermin vor dem OLG Braunschweig wird der 30. September 2019 festgesetzt.

06/2019

Der Audi-Vorstand schwört die Belegschaft auf einen harten Sparkurs ein. Der Automobilhersteller habe einen "schlechten Wirkungsgrad", heißt es auf der Betriebsversammlung. Insider schätzen, dass bis 2025 tausende Arbeitsplätze wegfallen könnten.

BR-Recherche deckt auf: Intern war der Skandal viel früher und weitaus mehr Verantwortlichen bei Audi bekannt als bisher angenommen. Dokumente belegen, dass auch das KBA früher und umfassender Bescheid wusste als angenommen.

07/2019

Im Dieselskandal ist Anklage gegen den früheren Audi-Chef Stadler sowie drei weitere Beschuldigte erhoben worden. Ihnen werden Betrug, Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vorgeworfen, teilte die Münchner Staatsanwaltschaft mit.

09/2019

Audi hat weiterhin Probleme bei der Nachrüstung manipulierter Diesel-Fahrzeuge mit Software-Updates. So hat das Unternehmen den Behörden für diverse Modelle noch immer keine vollständigen Antragsunterlagen für die Updates vorgelegt.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat im Zuge des Diesel-Skandals Anklage gegen Volkswagen-Chef Herbert Diess, Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch und den früheren Konzernchef Martin Winterkorn erhoben. Ihnen wird Marktmanipulation vorgeworfen.

Musterfeststellungsklage: Prozess gegen VW beginnt

Am 30. September beginnt die mündliche Verhandlung zur Musterklage gegen VW. Rund 470.000 Dieselfahrer haben sich angeschlossen.

10/2019

Nach BR-Recherchen prüft das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Fall Audi mittlerweile seit fast vier Jahren. Bereits im Dezember 2015 konfrontierten Beamte Audi-Manager bei einem Treffen mit dem Vorwurf, in älteren Euro 4-Dieselfahrzeugen mit größeren 2,7 und 3,0 Liter-Motoren sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut.

11/2019

Der frühere BMW-Einkaufsvorstand Markus Duesmann wird neuer Audichef und soll im April 2020 den Chefsessel von Bram Schot übernehmen. Unterdessen fordern Ingolstadts Bürgermeister Lösel, die Gewerkschaft IG Metall und der Audi-Betriebsrat vom Bund finanzielle Unterstützung für den Audi-Standort.

Am zweiten Verhandlungstag im Musterverfahren gegen VW findet der Richter deutliche Worte: Der Autokonzern solle sich auf einen Vergleich einlassen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnet den Rückruf von weiteren 65.000 Diesel-Fahrzeugen von Audi und VW an. Auch in Autos der Schadstoffklasse Euro 4 mit leistungsstärkerem 3-Liter-Motor ist laut der Behörde eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut.

01/2020

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) und Volkswagen teilen mit, dass sie über einen Vergleich in der Musterfeststellungsklage verhandeln.

Kanada verhängt wegen Verstößen gegen Umweltgesetze und Importvorschriften im "Dieselgate"-Skandal eine Strafe in Höhe von rund 135 Millionen Euro gegen den Volkswagen-Konzern.

Der Dieselskandal bringt das Landgericht Ingolstadt an seine Belastungsgrenze. Auch vier Jahre nach dem Bekanntwerden der Betrugssoftware reißt die Klageflut nicht ab. Aus dem gesamten Bundesgebiet reichen Diesel-Käufer am Audi-Standort Klage ein.

02/2020

Mehrere Audi-Mitarbeiter sollen kurz nach Bekanntwerden des Dieselskandals im Herbst 2015 große Mengen Papier-Akten geschreddert und entsorgt sowie Dateien auf Computern mit einer professionellen Software gelöscht haben. Das Online-Magazin Business-Insider spricht von Schredder-Orgien.

VW und Verbraucherschützer haben eine Einigung erreicht. Die rund 440.000 VW-Dieselkunden, die sich der Musterklage angeschlossen haben, werden ein Entschädigungspaket erhalten.

04/2020

VW hat auch beim Motor EA 288 illegale Abschalteinrichtungen eingesetzt. Nun wertete auch das Landgericht Regensburg die sogenannte "Zykluserkennung" bei diesem Motor als sittenwidrige Schädigung und verurteilte den Autokonzern zu Schadenersatz.

Der Volkswagen-Konzern einigt sich mit 200.000 Dieselfahrern auf einen Vergleich. Insgesamt werden damit rund 620 Millionen Euro ausgezahlt. Die Summe setze sich aus Einzelbeträgen von 1.350 bis 6.250 Euro zusammen, die vom 5. Mai an ausgezahlt werden sollen.

05/2020: Grundsatzurteil des BGH

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.5.2020 haben Käufer manipulierter Dieselautos grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz (das Urteil betrifft einen EA189 Motor). Sie können ihr Fahrzeug zurückgeben und von Volkswagen den Kaufpreis teilweise zurück verlangen, heißt es in dem Urteil im Zusammenhang mit dem Dieselskandal.

12/2020: EuGH: Der Einbau einer Software, die die Abgasreinigung in bestimmten Fahrsituationen steuert, ist illegal

Fünf Jahre nach Beginn des VW-Diesel-Skandals hat der Europäische Gerichtshof am 17.12.2020 eine umstrittene Software zur Schönung von Abgaswerten bei Zulassungstests für illegal erklärt. Das Urteil könnte die Rechte für Besitzer älterer Diesel (Baujahr vor 31.8.2018) deutlich stärken.

Der EuGH hatte im Wesentlichen zwei Fragen zu klären:

  1. Handelt es sich bei der Software um eine "Abschalteinrichtung"? Diese sind laut EU-Recht grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen, unter anderem, wenn die Abschalteinrichtung nötig ist, "um den Motor vor plötzlicher Beschädigung oder Unfall zu schützen" oder "den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten".

  2. Die zweite Frage war: Fällt diese Software unter eine dieser Ausnahmen?

Die Antworten des EuGH:

Ad 1. Auch eine verbaute Manipulationssoftware, die die Abgasreinigung beeinflusst, dass diese in bestimmten Situationen nicht arbeitet, fällt unter den Begriff Abschalteinrichtung

Ad 2. Diese Software schützt zwar möglicherweise den Motor vor Verschmutzung (wenn die Abgasreinigung nicht arbeitet, verschmutzt der Motor nicht), dies fällt aber unter keine Ausnahme.

Fazit: Die Software ist illegal.

Interessant ist das Urteil auch deshalb, da auch fast alle anderen Automobilhersteller bis 31.8.2018 (Erstzulassungsdatum) eine Software verwendeten, die in irgendeiner Art und Weise zwischen Prüfstandsbetrieb und Straßenbetrieb unterscheidet und die Abgasreinigung danach ausrichtet. Dies dürfte bei allen illegal sein.


03/20: OGH: Auch Ansprüche gegen Unternehmen können unter die 30-jährigen Verjährungsfrist fallen.

Der österreichische Oberste Gerichtshof entscheidet am 15.3.21 (6 Ob 239/20w), dass auch gegenüber Unternehmen die dreißigjährige Verjährungsfrist gilt, wenn ihre Organe (Vorstand, Geschäftsführer…) eine schwere Straftat wie zB einen schweren Betrug begehen.

Wegen des EA189-Motors läuft in Österreich ein Strafverfahren gegen die Volkswagen AG (in Deutschland nur gegen die Vorstände!), weswegen wir davon ausgehen, dass Ansprüche gegen die Volkswagen AG noch lange nicht verjährt sind. Dasselbe könnte auch Ansprüche gegen die Audi AG betreffen.


04/20: erste obergerichtliche Verurteilungen in Deutschland wegen EA288 Motor


Mit Urteil vom 9.4.2021 verurteilte das Oberlandesgericht Naumburg die Volkswagen AG wegen eines im T6 Multivan verbauten EA288 Motors. Derselbe oder sehr ähnliche Motoren sind auch in Fahrzeugen von Audi, Skoda und Seat verbaut. Grund der Verurteilung war, dass auch in diesen neuen Motoren eine Zykluserkennung (=Fahrzeug erkennt, ob es auf der Straße oder am Prüfstand ist) verbaut ist und die AdBlue-Einspritzung danach ausgerichtet wird. Alleine der Einbau einer Zykluserkennung ist illegal.

07/2021: EU Kommission verurteilt BMW, Daimler und VW wegen Kartellabsprachen

Die EU-Kommission hat gegen die beiden deutschen Autobauer BMW und Volkswagen (wegen Porsche, Volkswagen, Audi…) Wettbewerbsstrafen in Millionenhöhe verhängt. BMW hatte sich mit Volkswagen und Daimler abgesprochen, wie groß die AdBlue-Tanks ausfallen sollten, die die Autoabgase von Schadstoffen reinigen. Sie einigten sich darauf, in diesem Punkt nicht miteinander zu konkurrieren und kleine Tanks zu verbauen. Technisch notwendige größere Tanks hätten zu viel Platz im Motorraum oder Kofferraum eingenommen, der dann für extra in Rechnung gestelltes Sonderzubehör (zB Boxen…) abgegangen wäre.

Aus unserer Sicht hatte dieses Kartell auch Auswirkungen auf den Dieselskandal: Um Harnstoff (=Ad Blue) zu sparen, programmierten einige Hersteller die AdBlue-Einspritzung so, dass im Straßenbetrieb zu wenig eingespritzt wurde und lediglich am Prüfstand voll dosiert wurde. Die einzige sonstige Alternative wäre gewesen, dass der Autokäufer – da der Ad Blue Tank zu klein dimensioniert war – dauernd zum Nachtanken fahren hätte müssen.

Das war nach Angaben der EU-Kommission rechtswidrig. BMW soll knapp 375 Millionen Euro zahlen, Volkswagen gut 500 Millionen Euro. Daimler und VW hatten sich der EU-Kommission als Kronzeugen zur Verfügung gestellt und ihre Kartellbeteiligung eingeräumt.


07/20: BGH: Ansprüche bleiben trotz Weiterverkaufes des Fahrzeuges bestehen

Klägerinnen und Kläger im VW-Dieselskandal werden auch dann entschädigt, wenn sie ihr Auto bereits wieder verkauft haben. So lautet ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs vom Juli 2021.. VW-Kunden, die ihren Diesel mit manipulierter Software bereits weiterverkauft haben, können trotzdem Schadensersatz gegen Volkswagen geltend machen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Allerdings ist der Preis, den ein VW-Fahrer beim Verkauf seines Autos erzielt, vom Schadensersatz abzuziehen. Ansonsten, so argumentiert der BGH, wären Käuferin oder Käufer durch den Schadensersatz des Wolfsburger Autobauers besser gestellt, als wenn das schädigende Ereignis - also der Kauf des manipulierten Autos - gar nicht passiert wäre. Diese Ansprüche stehen naturgemäß auch beim Verkauf während des Rechtsstreites zu. Wir gehen davon aus, dass der österreichische Oberste Gerichtshof dies nicht anders sehen wird.


07/20: BGH: statt Rückgabe des Fahrzeuges ist auch die Geltendmachung eines Minderwertes möglich

Laut dem BGH kann Käufern von VW-Dieseln, die vom Abgasskandal betroffen sind, ein kleiner Schadensersatzanspruch zustehen. Wie dieser genau zu berechnen ist, ließ der BGH noch offen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Käufern eines VW mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, gegen VW ein kleiner Schadenersatzanspruch, also ein Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts", zustehen kann (Urt. v. 06.07.2021, Au. VI ZR 40/20).

Der BGH bestätigte , VW sei der Klägerin gegenüber dem Grunde nach zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet. Neben dem großen Schadensersatz, also der Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer Zug um Zug gegen Übertragung des Fahrzeugs, könne die Klägerin ihr Fahrzeug auch behalten und den Betrag ersetzt verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben habe (kleiner Schadensersatz).

Für die Bemessung des kleinen Schadensersatzes sei zunächst der Vergleich der Werte von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich, so der BGH. "Sollte allerdings das Software-Update der Beklagten, das gerade der Beseitigung der unzulässigen Prüfstanderkennungssoftware diente, das Fahrzeug aufgewertet haben, ist dies im Rahmen der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Dabei seien in die Bewertung des Vorteils etwaige mit dem Software-Update verbundene Nachteile einzubeziehen.

Ob und in welchem Umfang eine Differenz zwischen dem objektiven Wert des Fahrzeugs und dem Kaufpreis zum Zeitpunkt des Kaufs bestand und ob und inwieweit sich durch das Software-Update diese Wertdifferenz reduziert hat, muss laut Gericht in dem nun folgenden Betragsverfahren geklärt werden.

Mit dem Skandal rund um manipulierte Abgaswerte wurde in der Vergangenheit hauptsächlich VW assoziiert. Zunehmend wird jedoch bekannt, dass auch andere Autobauer getrickst haben – und seit ca. 1,5 Jahren ermittelt die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht nur gegen die Volkswagen AG und rund 50 andere Personen, sondern auch gegen die Audi AG.

Je nach Motor wurden verschiedene Strategien eingesetzt, um eine ordnungsgemäße Abgasreinigung zu verhindern:

EA189-Motor (grob gesagt, kein 3,0 oder 4,2 Liter Motor, Erstzulassung bis 2015)

Hierzu hat der deutsche Bundesgerichtshof am 25.5.2020 wie folgt ausgeführt:

Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die Beklagte dem Kläger aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß §§ 826, 31 BGB haftet. Das Verhalten der Beklagten im Verhältnis zum Kläger ist objektiv als sittenwidrig zu qualifizieren. Die Beklagte hat auf der Grundlage einer für ihren Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und damit auch Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA systematisch, langjährig und in Bezug auf den Dieselmotor der Baureihe EA189 in siebenstelligen Stückzahlen in Deutschland Fahrzeuge in Verkehr gebracht, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden. Damit ging einerseits eine erhöhte Belastung der Umwelt mit Stickoxiden und andererseits die Gefahr einher, dass bei einer Aufdeckung dieses Sachverhalts eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung hinsichtlich der betroffenen Fahrzeuge erfolgen könnte. Ein solches Verhalten ist im Verhältnis zu einer Person, die eines der bemakelten Fahrzeuge in Unkenntnis der illegalen Abschalteinrichtung erwirbt, besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren. Das gilt auch, wenn es sich um den Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs handelt.

Das Berufungsgericht hat vor dem Hintergrund des nicht ausreichenden Vortrags der Beklagten zu den in ihrem Konzern erfolgten Vorgängen in nicht zu beanstandender Weise angenommen, dass die grundlegende strategische Entscheidung in Bezug auf die Entwicklung und Verwendung der unzulässigen Software von den im Hause der Beklagten für die Motorenentwicklung verantwortlichen Personen, namentlich dem vormaligen Leiter der Entwicklungsabteilung und den für die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Beklagten verantwortlichen vormaligen Vorständen, wenn nicht selbst, so zumindest mit ihrer Kenntnis und Billigung getroffen bzw. jahrelang umgesetzt worden ist. Zu Recht hat es dieses Verhalten der Beklagten zugerechnet (§ 31 BGB).

Der Kläger ist veranlasst durch das einer arglistigen Täuschung gleichstehende sittenwidrige Verhalten der Beklagten eine ungewollte vertragliche Verpflichtung eingegangen. Darin liegt sein Schaden, weil er ein Fahrzeug erhalten hat, das für seine Zwecke nicht voll brauchbar war. Er kann daher von der Beklagten Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs verlangen. Dabei muss er sich aber die Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, weil er im Hinblick auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot nicht bessergestellt werden darf, als er ohne den ungewollten Vertragsschluss stünde.

Dem ist nichts hinzuzufügen, wir gehen davon aus, dass der österreichische Oberste Gerichtshof dies genauso sieht.

EA288 -Motor (grob gesagt, kein 3,0 oder 4,2 Liter Motor, Erstzulassung ab 2014)

Insgesamt geht es bei den Untersuchungen des KBA im Zusammenhang mit dem EA288-Motor um vier unterschiedliche Dinge:

  • Die Fahrkurvenerkennung erkennt, ob ein Modell auf dem Prüfstand steht, oder real im Straßenverkehr bewegt wird

  • Das "Onboard-Diagnose-System" (OBD) soll laut EU-Vorschrift 692/2008 einen Fehler melden, sobald die Abgasreinigung nicht korrekt funktioniert oder abgeschaltet ist. Diese Funktion ist offensichtlich deaktiviert

  • Das "Thermofenster" regelt die AdBlue-Einspritzung bzw. die AGR-Taktung temperaturabhängig in einem zu weit gesteckten Rahmen

  • Konformitätsabweichungen sorgen für Überschreitungen der NOx-Werte und für Probleme während der Regenerierungsphase des Dieselpartikelfilters

Im Endeffekt geht es in den bisherigen Gerichtsurteilen darum, dass das zugestandene Thermofenster – wonach die Abgasreinigung, genauer gesagt die AdBlue-Einspritzung, weniger als die Hälfte des Jahres ordnungsgemäß funktioniert – unzulässig ist.

EA897- und EA898-Motoren (3,0 und 4,2 Liter Motoren)

Das Landgericht Krefeld (Az. 2O 454/18 ) kritisierte beispielsweise wie das KBA beim auch von Porsche eingesetzten Motor (EA 897) in einem Verfahren auch die Manipulation am Emissionskontrollsystem auf mehrere Arten:

Die Aufheizstrategie im Abgassystem soll theoretisch dazu führen, dass die emittierte Schadstoffmenge reduziert wird. Die Aufheizstrategie ist von zahlreichen Parametern wie Ansaugluft-, Motor-, Abgas- und Umgebungstemperatur abhängig. Damit die Strategie zum Ziel führt, müssen ganz bestimmte Parameter eingehalten werden. Beim Audi Q 5 mit dem 3-Liter-Motor waren die Parameter so gewählt, dass die für die Abgasreinigung notwendige Aufheizstrategie nur auf dem Prüfstand funktionierte. Im Realbetrieb schaltete der Motor die Aufheizstrategie einfach ab.

Das KBA hatte in dem Motor darüber hinaus festgestellt, dass es im Rahmen der Ad-Blue-Eindüsung in den SCR-Katalysator zwei Betriebsmodi gibt. Ad-Blue sorgt im Katalysator dafür, dass die Stickoxidemission erheblich gemindert wird und die Euro-6-Norm eingehalten wird. Im sogenannten Speichermodus wird genügend Ad-Blue eingespritzt, im Sparmodus wird der Verbrauch reduziert, so dass die Stickoxidemission wieder ansteigt. Welcher Modus gewählt wird, ist von verschiedenen Parametern wie Außentemperatur und Fahrgeschwindigkeit abhängig.

Die Manipulation des Abgaskontrollsystems soll dann noch von einem sogenannten Thermofenster abgerundet worden sein. Außerhalb eines Temperaturfensters von 17 bis 33 Grad soll die Abgasreinigung mittels Software reduziert worden sein. Da die Durchschnittstemperatur in Deutschland darunterliege, habe dies zur Folge, dass das Fahrzeug im Alltagsbetrieb praktisch zu keinem Zeitpunkt mit einem vollwirksamen Emissionskontrollsystem verwendet wird.

Das sogenannte Thermofenster regelt die Abgasreinigung. Bei niedrigen (zumeist unter 15 Grad Celsius Außentemperatur) und hohen Außentemperaturen wird die Abgasreinigung gedrosselt oder ganz abgeschaltet. Das Oberlandesgericht Wien (4R 62/19w – nicht rk) hat im Zusammenhang mit Volkswagen festgestellt, dass ein solches Thermofenster eine unzulässige Abschaltvorrichtung ist. Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich die Frage (10 Ob 44/19x – bei Volkswagen) dem EuGH vorgelegt, da auch der österreichische Oberste Gerichtshof davon ausgeht, dass es wohl nicht sein kann, dass die Abgasreinigung mehr als die Hälfte des Jahres nicht ordnungsgemäß funktioniert (in Österreich ist es 8 Monate im Jahr kälter als 15 Grad). Sämtliche der oben genannten Verfahren werden von unserer Kanzlei betreut.

Diese Thermofenster sind in zahlreichen Diesel-Modellen bei Audi, die nach den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden, verbaut. Möglicherweise sind alle Audi-Fahrer von den illegal eingebauten Thermofenstern betroffen, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1.9.2018 erstzugelassen wurde.

Audi weist die Vorwürfe bis heute zurück, weil Thermofenster nach Ansicht des Konzerns dem Motorschutz dienen. Doch haben bereits die österreichischen Gerichte, allen voran der OGH, diesem Grundsatz „Motorschutz vor Menschenschutz“ eine Absage erteilt.

Nun soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Zulässigkeit des Thermofensters entscheiden. Die Kläger werden durch die Poduschka Partner Anwaltsgesellschaft vertreten. Ein Urteil gegen die Autobauer wird weitreichende Konsequenzen für den kompletten Diesel-Markt haben.

Wir erwarten dieses Urteil bis spätestens März 2022.

Durch den Abgasskandal hat der Diesel als einstiger Liebling der Österreicher ausgedient. Bereits zum Zeitpunkt des Ankaufes hat der jeweilige Käufer ca. 20 % zu viel bezahlt im Vergleich zu einem unmanipulierten Auto. In Gerichtsprozessen haben Sachverständige einen zum Zeitpunkt des Kaufes bestehenden Minderwert von ca. 15 – 33 % festgestellt.

Den Betrug von Audi sollten betroffene Kunden nicht auf sich sitzen lassen und schnell aktiv werden. Mit einer Verjährung der Ansprüche gegenüber dem Hersteller – also Audi – ist nach drei Jahren, demzufolge also frühestens Ende 2021 zu rechnen. Bei den EA189-Motoren gehen wir von einer dreißigjährigen Verjährung aus. Wir raten betroffenen Audi-Fahrern aber dennoch, ihre Rechte im Abgasskandal so bald wie möglich geltend zu machen. Im Falle von VW, Audi & Co. wurden viele Kunden bereits erfolgreich wegen des Minderwertes (Wertverlust beim Wiederverkauf) ihres Diesel-Fahrzeugs entschädigt. Und auch wegen 3,0- und 4,2-Liter-Motoren laufen in Österreich und Deutschland schon zahlreiche Klagen. Wir haben bereits für dutzende Besitzer eines Fahrzeuges mit großem Audi-Motor für diese sehr zufriedenstellende Ergebnisse erzielen können.

Hinzu kommt, dass der Nutzungsersatz, der vom Kaufpreis in Abzug gebracht wird, steigt, je länger Sie mit dem Auto fahren. Und auch die Gefahr, dass an dem Auto Schäden auftreten, nimmt zu, je länger Ihr PKW in Gebrauch ist.

Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen?

Wenn Sie zusammen mit uns gegen Audi oder Volkswagen wegen eines Audis vorgehen wollen, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges

Diese Option ist unsere klare Empfehlung, wenn Sie nicht viele Kilometer fahren. Durch den Abgasskandal haben Diesel-Autos stark an Wert verloren. Durch die Kaufpreiserstattung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Diesel zu lukrativen Konditionen loszuwerden. Sie fordern den Kaufpreis gegen Rückgabe Ihres PKW zurück oder Sie verlangen einen vergleichbaren Neuwagen, der die europäischen Grenzwerte im Realbetrieb einhält. Ein Nutzungsersatz wird abgezogen, dafür erhalten Sie 4 % Zinsen jährlich auf den Kaufpreis. Diese Variante zahlt sich aus unserer Sicht nur bis ca. 80.000 gefahrenen Kilometer aus.

Geltendmachung des bereits beim Kauf bezahlten tatsächlich nicht vorhandenen Mehrwertes (Wertminderung, Minderwert)

Es kann gute Gründe geben, warum Sie Ihr Auto behalten möchten. Wenn Sie allerdings trotzdem auf den zu viel bezahlten Betrag nicht verzichten wollen, können Sie Schadensersatz fordern. Dieser beträgt in der Regel ca. 20 % des Kaufpreises.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Juli 2021 entschieden, dass Käufern eines VW mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, gegen VW ein kleiner Schadenersatzanspruch, also ein Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts", zustehen kann (Urt. v. 06.07.2021, Au. VI ZR 40/20).

Ebenfalls im Juli 2021 hat der deutsche BGH klargestellt, dass Klägerinnen und Kläger im Dieselskandal auch dann entschädigt werden, wenn sie ihr Auto bereits wieder verkauft haben. So lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Aktuell gibt es rund 1000 solcher Fälle.

Kostenrisiko?

Unser Anspruch ist es, jedem vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer die Möglichkeit zu geben, seine Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. Der Abgasskandal bei Audi und die damit verbundenen Auswirkungen, wie Wertverluste oder Fahrverbote, haben bei den Betroffenen bereits tiefe Einschnitte im Geldbeutel hinterlassen. Genau deshalb wollen wir Ihre Kostenrisiken nicht weiter strapazieren.

Vorgehen mit Rechtsschutzversicherung:

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen am Ende des Tages zahlt, bleibt bei Ihnen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Wir empfehlen, uns die Kommunikation mit dem Rechtsschutzversicherer zu überlassen, wir haben die Erfahrung aus hunderten Fällen. Bei der Beauftragung mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung:

Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, wenden wir uns an Sie, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen. Wir werden – wenn Sie es wollen – mit einem Prozessfinanzierer in Kontakt zu treten, der Ihnen, wenn er es für sinnvoll erachtet, gegen eine Erfolgsbeteiligung einen Prozess gegen den Händler oder den Automobilhersteller finanziert.

Jetzt kostenlos Erfolgschancen prüfen

Wir werden Ihnen innerhalb von 96 Stunden nach Erhalt sämtlicher Informationen eine genaue Auskunft telefonisch über Ihre Erfolgschancen geben.

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