Abgasskandal BMW

Erstes Urteil gegen BMW vom April 2020 

BMW hat immer rigoros abgestritten, in den Abgasskandal verwickelt zu sein. Trotz Software-Update stoßen Dieselmodelle der 7er-Reihe von BMW zu viel Stickoxid aus. Im März 2018 wurde die Konzernzentrale in München von der Polizei durchsucht, es erfolgte ein Zwangsrückruf durch das KBA, BMW zahlte 8,5 Mill. Euro Bußgeld, das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Dann war es eine Zeit lang ruhig um BMW bis im April 2020 ein Urteil für einen Fahrzeugkäufer gegen BMW erging, es ging um einen BMW X1 (Erstzulassung 2013, Euro Norm 5). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Urteil ist einerseits deshalb von großer Relevanz, da der im Fahrzeug verbaute Motor N47 in vielen BMW-Modellen verbaut ist, andererseits das Landgericht Düsseldorf (7 O 67/19) aussprach, dass nach Vorlage eines Tests der deutschen Umwelthilfe betreffend den Nachfolgemotor B47, bei dem sich eine Grenzwertüberschreitung (Thermofenster) herausgestellt hat, es an BMW gelegen wäre, den Nachweis zu führen, dass beim Vorgängermodell alles in Ordnung wäre. BMW sei dies nicht gelungen.

Abgasskandal BMW: Die Hintergründe zur BMW-Affäre

Mit dem Skandal rund um manipulierte Abgaswerte wurde in der Vergangenheit hauptsächlich VW assoziiert, 2018 erfolgte dann die oben genannte Durchsuchung der Räumlichkeiten bei BMW.

Im Juli 2021 verurteilt die EU Kommission BMW, Daimler und VW wegen Kartellabsprachen

Die EU-Kommission hat gegen die beiden deutschen Autobauer BMW und Volkswagen (wegen Porsche, Volkswagen, Audi…) Wettbewerbsstrafen in Millionenhöhe verhängt. BMW hatte sich mit Volkswagen und Daimler abgesprochen, wie groß die AdBlue-Tanks ausfallen sollten, die die Autoabgase von Schadstoffen reinigen. Sie einigten sich darauf, in diesem Punkt nicht miteinander zu konkurrieren und kleine Tanks zu verbauen. Technisch notwendige größere Tanks hätten zu viel Platz im Motorraum oder Kofferraum eingenommen, der dann für extra in Rechnung gestelltes Sonderzubehör (zB Boxen…) abgegangen wäre.

Aus unserer Sicht hatte dieses Kartell auch Auswirkungen auf den Dieselskandal: Um Harnstoff (=AdBlue) zu sparen, programmierten einige Hersteller die AdBlue-Einspritzung so, dass im Straßenbetrieb zu wenig eingespritzt wurde und lediglich am Prüfstand voll dosiert wurde. Die einzige sonstige Alternative wäre gewesen, dass der Autokäufer – da der Ad Blue-Tank zu klein dimensioniert war – dauernd zum Nachtanken fahren hätte müssen.

Das war nach Angaben der EU-Kommission rechtswidrig. BMW soll knapp 375 Millionen Euro zahlen, Volkswagen gut 500 Millionen Euro. Daimler und VW hatten sich der EU-Kommission als Kronzeugen zur Verfügung gestellt und ihre Kartellbeteiligung eingeräumt. Im Nachhinein hat dies laut einer Mitteilung der EU Kommission auch BMW gemacht.

Damit bekommt die Ausrede „die anderen haben dies ja auch gemacht“ ein völlig anderes Gewicht.


Muss ich einem Rückruf nachkommen?

Wir raten von der Durchführung eines Software-Updates aus mehreren Gründen ab. Die Folgen eines solchen Updates sind – insbesondere langfristig gesehen – noch nicht absehbar. Unsere Erfahrung mit tausenden VW-Kunden zeigt, dass eine Vielzahl von betrogenen Käufern mit den Folgen des Updates zu kämpfen haben.

Ein höherer Spritverbrauch sowie ein erhöhter Verschleiß einzelner Bauteile, Leistungsverlust, bis hin zum Ruckeln des Motors sowie eine sogenannte "Versottung" des Abgasrückführungsventils waren nicht selten Folgeschäden eines Software-Updates. Dieses Risiko ist aus unserer Sicht – sowie auch zahlreicher österreichischer Gerichte – keinem Käufer zuzumuten.

Welche BMW-Modelle (Diesel) sind vom Abgasskandal betroffen?

Von einem offiziellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen sind bzw. waren vier Modelle:

BMW M550d xDrive Limousine
BMW M550d xDrive Touring
BMW 750d xDrive
BMW 750Ld xDrive

Bei Tests sind jedoch wesentlich mehr Fahrzeuge mit auf der Straße stark erhöhten Schadstoffwerten gegenüber den Werten auf dem Prüfstand aufgefallen.

Hierzu gehören unter anderem die folgenden Modelle, wobei die Liste durchaus nicht vollständig sein muss und jederzeit weitere betroffene Modelle bekannt werden könnten:

BMW 318d Touring
BMW 320d GT xDrive
BMW 320d Efficient
BMW 320d Touring
BMW 520d Touring
BMW X1 xDrive18d
BMW X5 xDrive25d

Immer wieder berichten das KBA oder die Deutsche Umwelthilfe über neue Modelle, die bei Abgastests negativ aufgefallen sind. So sind vermutlich viel mehr Verbraucher vom Dieselskandal betroffen, als bisher bekannt.

Hintergrund des Abgasskandals ist, dass Hersteller illegale Abschalteinrichtungen nutzen, die erkennen, wenn sich Fahrzeuge auf dem Prüfstand befinden. Dann wird die Abgasreinigung so programmiert, dass sie optimale Ergebnisse erzielt. So bekommen die Fahrzeuge möglichst gute Einstufungen bei der Abgasnorm – was natürlich wertsteigernd ist. Sobald die Fahrzeuge sich aber im realen Betrieb auf der Straße befinden, wird die Abgasreinigung heruntergefahren und so vielmehr Abgase ausgestoßen, als gesetzlich erlaubt. Je nach Euro-Norm sind bestimmte Grenzwerte festgelegt, die bei Tests auf der Straße teilweise um ein Vielfaches überschritten werden.

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Die uns vorliegenden Messwerte zeigen, dass jedenfalls bei den häufig verbauten Motorreihen N47, N57 und B47 die Schadstoffwerte außerhalb des Prüfstandes teils sehr deutlich über den gesetzlichen Grenzwerten liegen. Dies betrifft sowohl Euro 5 als auch Euro 6 Fahrzeuge mit Hubraum 1.995 und 2.993 ccm.

Verbaut sind diese Motoren in beinahe allen Diesel-Fahrzeugen von BMW der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6, unter anderem

  • BMW 1 Diesel: 116d / 118d / 118d Coupé / 120d

  • BMW 2er: 220d Xdrive Active Tourer

  • BMW 3er Diesel: 318d / 320d Cabrio / 318d Touring / 320d Cabrio / 320d Limousine / 320d Touring / 325d Touring / 330d / 330d xDrive

  • BMW 4er: 420d Gran Coupé / 430d Gran Coupé

  • BMW 5er: 520d Limousine / 520d Touring / 525d / 525d Limousine / M550d Xdrive Touring

  • BMW X1 Diesel: X1 sDrive16d / X1 sDrive18d / X1 XDrive20d / X1 XDrive25d

  • BMW X3 Diesel: X3 20d xDrive / X3 XDrive20d / X3 XDrive30d

  • BMW X4 X Drive20d

  • BMW X5 Diesel: 5er xDrive30d / X5 xDrive40d

Das sogenannte Thermofenster regelt die Abgasreinigung. Bei niedrigen und hohen Außentemperaturen wird die Abgasreinigung gedrosselt oder ganz abgeschaltet. Das Oberlandesgericht Wien (4R 62/19w – nicht rk) hat im Zusammenhang mit Volkswagen festgestellt, dass ein solches Thermofenster eine unzulässige Abschaltvorrichtung ist, der Oberste Gerichtshof hat kürzlich die Frage (10 Ob 44/19x –bei Volkswagen)) dem EuGH vorgelegt, da auch er davon ausgeht, dass es wohl nicht sein kann, dass die Abgasreinigung mehr als die Hälfte des Jahres nicht ordnungsgemäß funktioniert. Sämtliche der oben genannten Verfahren werden von unserer Kanzlei betreut.

Diese Thermofenster sind vermutlich in zahlreichen Diesel-Modellen bei BMW, die nach den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden, verbaut. Möglicherweise sind alle BMW-Fahrer von den illegal eingebauten Thermofenstern betroffen sein, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1.9.2018 erstzugelassen wurde.

BMW weist die Vorwürfe bis heute zurück, weil Thermofenster nach Ansicht des Konzerns dem Motorschutz dienen. Doch haben bereits die österreichischen Gerichte, allen voran der OGH, diesem Grundsatz „Motorschutz vor Menschenschutz“ eine Absage erteilt.

Nun soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Zulässigkeit des Thermofensters entscheiden. Ein Urteil gegen die Autobauer hätte weitreichende Konsequenzen für den kompletten Diesel-Markt. Das Urteil erwarten wir im März 2022.

In einem Parallelverfahren hat der Generalanwalt beim EuGH (C-693/18) bereits festgestellt, dass eine von allen Autobauern eingesetzte generelle Drosselung der Abgasreinigung bei niedrigen Temperaturen unzulässig ist. Es handle sich dabei um eine Ausnahmeregelung, die eng auszulegen ist.

Durch den Abgasskandal hat der Diesel als einstiger Liebling der Österreicher ausgedient. Bereits zum Zeitpunkt des Ankaufes hat der jeweilige Käufer ca. 20 % zu viel bezahlt im Vergleich zu einem unmanipulierten Auto. In Gerichtsprozessen (bis jetzt gegen die Volkswagen AG, aber wahrscheinlich auch für BMW gültig) haben Sachverständige einen zum Zeitpunkt des Kaufes bestehenden Minderwert von ca. 15 – 33 % festgestellt.

Den Betrug von BMW sollten betroffene Kunden nicht auf sich sitzen lassen und schnell aktiv werden. Mit einer Verjährung der Ansprüche gegenüber dem Hersteller – also BMW – ist nach drei Jahren, demzufolge also frühestens Ende 2021 zu rechnen. Wir raten betroffenen BMW-Fahrern aber dennoch, ihre Rechte im Abgasskandal so bald wie möglich geltend zu machen. Im Falle von VW, Audi & Co. wurden viele Kunden bereits erfolgreich wegen des Minderwertes (Wertverlust beim Wiederverkauf) ihres Diesel-Fahrzeugs entschädigt. Und auch gegen BMW laufen schon zahlreiche Klagen.

Hinzu kommt, dass der Nutzungsersatz, der vom Kaufpreis in Abzug gebracht wird: dieser steigt, je länger Sie mit dem Auto fahren. Und auch die Gefahr, dass an dem Auto Schäden auftreten, nimmt zu, je länger Ihr PKW in Gebrauch ist.

Warum sollte ich meine Ansprüche jetzt durchsetzen?

Wichtig

Abgasskandal BMW: Herbe Wertverluste bei Diesel-PKW

Durch den Abgasskandal hat der Diesel als einstiger Liebling der Österreicher ausgedient. Bereits zum Zeitpunkt des Ankaufes hat der jeweilige Käufer ca. 20 % zu viel bezahlt. In Gerichtsprozessen (bis jetzt gegen die Volkswagen AG, aber wahrscheinlich auch für BMW gültig) haben Sachverständige einen zum Zeitpunkt des Kaufes bestehenden Minderwert von ca. 15 – 33 % festgestellt.

1. Gesundheitliche Risiken

Die Stickstoffemissionen sind ein vielfaches höher als versprochen. Es wurde nachweislich bewiesen, dass NOx die Gesundheit von Menschen enorm belastet. Setzen Sie sich für den sauberen Umgang der Automobilbranche mit den KonsumentInnen ein.

2. Der Wertverlust

Durch den Skandal hat Ihr Fahrzeug deutlich an Wiederverkaufswert verloren. Der "alte" Diesel wurde dadurch wortwörtlich in den Dreck gezogen. Dadurch haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Warten Sie nicht darauf, dass Ihr Fahrzeug mehr an Wert verliert.

3. Kein Kostenrisiko

Gerade in den Massencausen bemühen wir uns, das Kostenrisiko durch Rechtsschutzdeckungen und die Einschaltung von Prozessfinanzierern auf „Null“ zu reduzieren.

4. Der Nutzungsersatz

Hinzu kommt, dass der Nutzungsersatz, vom Kaufpreis abgezogen wird: dieser steigt natürlich, je länger Sie mit dem Auto fahren. Und auch die Gefahr, dass an dem Auto Schäden auftreten, nimmt zu.

Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen?

Wenn Sie zusammen mit uns gegen BMW vorgehen wollen, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges

Diese Option ist unsere klare Empfehlung, wenn Sie nicht viele Kilometer fahren. Durch den Abgasskandal haben Diesel-Autos stark an Wert verloren. Durch die Kaufpreiserstattung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Diesel zu lukrativen Konditionen loszuwerden. Sie fordern den Kaufpreis gegen Rückgabe Ihres PKW zurück oder Sie verlangen einen vergleichbaren Neuwagen, der die europäischen Grenzwerte im Realbetrieb einhält. Ein Nutzungsersatz wird abgezogen, dafür erhalten Sie 4 % Zinsen jährlich auf den Kaufpreis. Diese Variante zahlt sich aus unserer Sicht nur bis ca. 80.000 gefahrenen Kilometer aus.

Geltendmachung des bereits beim Kauf bezahlten tatsächlich nicht vorhandenen Mehrwertes (Wertminderung, Minderwert)

Es kann gute Gründe geben, warum Sie Ihr Auto behalten möchten. Wenn Sie allerdings trotzdem auf den zu viel bezahlten Betrag nicht verzichten wollen, können Sie Schadensersatz fordern. Dieser beträgt in der Regel ca. 20 % des Kaufpreises.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Juli 2021entschieden, dass Käufern eines VW mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, gegen VW ein kleiner Schadenersatzanspruch, also ein Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts", zustehen kann (Urt. v. 06.07.2021, Au. VI ZR 40/20).

Ebenfalls im Juli 2021 hat der deutsche BGH klargestellt, dass Klägerinnen und Kläger im Dieselskandal auch dann entschädigt werden, wenn sie ihr Auto bereits wieder verkauft haben. So lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Aktuell gibt es rund 1000 solcher Fälle.

Kostenrisiko?

Unser Anspruch ist es, jedem vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer die Möglichkeit zu geben, seine Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. Der Abgasskandal und die damit verbundenen Auswirkungen, wie Wertverluste oder Fahrverbote, haben bei den Betroffenen bereits tiefe Einschnitte im Geldbeutel hinterlassen. Genau deshalb wollen wir Ihre Kostenrisiken nicht weiter strapazieren.

Vorgehen mit Rechtsschutzversicherung:

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen am Ende des Tages zahlt, bleibt bei Ihnen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Wir empfehlen, uns die Kommunikation mit dem Rechtsschutzversicherer zu überlassen, wir haben die Erfahrung aus hunderten Fällen. Bei der Beauftragung mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung:

Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, wenden wir uns an Sie, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen. Wir werden – wenn Sie es wollen – mit einem Prozessfinanzierer in Kontakt zu treten, der Ihnen, wenn er es für sinnvoll erachtet, gegen eine Erfolgsbeteiligung einen Prozess gegen den Händler oder den Automobilhersteller finanziert.

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Wir werden Ihnen innerhalb von 96 Stunden nach Erhalt sämtlicher Informationen eine genaue Auskunft telefonisch über Ihre Erfolgschancen geben.

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