Abgasskandal Mercedes

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Mit seiner Marke Mercedes-Benz steckt Daimler mittlerweile ebenfalls tief im Abgasskandal. Im Mai 2018 fand der offizielle Rückruf des Mercedes Vito statt, danach der Rückruf von 60.000 Fahrzeugen des Modells GLK 220 CDI wegen einer illegalen Abschalteinrichtung. Zudem werden Abgaswerte bei den meisten anderen Mercedes-Diesel durch eine temperaturabhängige Abschaltvorrichtung (Thermofenster) verfälscht. Welche Modelle genau betroffen sind und wie Geschädigte zu einer Entschädigung kommen, lesen Sie hier. Wir haben bereits rund 25 Klagen gegen die Daimler AG in Österreich eingebracht.

Zuletzt hat der österreichische Oberste Gerichtshof (10 Ob 44/19x – Vorlagebeschluss, nicht rk) im März 2020 klar zu dem auch in Mercedes Fahrzeuge eingebauten Thermofenster Stellung bezogen, und zwar in dem Sinne, dass es nicht sein könne, dass eine Ausnahme dazu genutzt wird, mehr als die Hälfte des Jahres die Abgase nicht ordnungsgemäß zu reinigen.

Offizielle Rückrufe bei Mercedes im Abgasskandal

Im Anschluss an den Dieselgipfel im Jahr 2017 hatte Daimler „freiwillige“ Software-Updates für etwa drei Millionen Dieselfahrzeuge angekündigt, um deren Emissionswerte zu verbessern. Eigentlich sollten diese Updates bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Nach Medieninformationen ist Daimler hierbei aber in Verzug.

Im Mai 2018 lieferte das KBA zu den Vorwürfen erstmals einen offiziellen Rückruf wegen illegaler Abschalteinrichtungen, den Kleintransporter Mercedes-Benz Vito 1,6 Liter Diesel Euro 6. Im Juni folgte die Ankündigung durch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, dass europaweit weitere 774.000 Fahrzeuge zurückgerufen werden sollen, davon 280.000 in Deutschland.

Im Jahr 2019 folgten dann Rückrufe der C-Klasse mit Abgasnorm
Euro 6 sowie des Erfolgsmodells GLK 220 CDI der Baujahre 2012 bis 2015.

Schlagzeilen machte der Konzern, als er im Oktober 2019 eine Gutschein-Aktion zum Software-Update ankündigte. Fahrzeughalter mit einem Mercedes der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6b sollten für das Software-Update gewonnen werden, indem ihnen ein 100-Euro-Gutschein zugesprochen wurde. Das Geld wird jedoch nicht bar ausgezahlt, sondern kann für eine Dienstleistung in den jeweiligen Vertragswerkstätten eingelöst werden.

Muss ich dem Rückruf nachkommen?

Wir raten von der Durchführung eines Software-Updates aus mehreren Gründen ab. Die Folgen eines solchen Updates sind – insbesondere langfristig gesehen – noch nicht absehbar. Unsere Erfahrung aus tausenden VW-Kunden zeigt, dass eine Vielzahl von betrogenen Käufern mit den Folgen des Updates zu kämpfen haben.

Ein höherer Spritverbrauch sowie ein erhöhter Verschleiß einzelner Bauteile, Leistungsverlust, bis hin zum Ruckeln des Motors sowie eine sogenannte "Versottung" des Abgasrückführungsventils waren nicht selten Folgeschäden eines Software-Updates. Dieses Risiko ist aus unserer Sicht – sowie auch zahlreicher österreichischen Gerichte – keinem Käufer zuzumuten.

Welche Mercedes-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen?

Daimler hat auf seiner Internetseite eine Liste aller Modelle veröffentlicht, die von Rückrufen betroffen sind. Seit September 2018 wurde diese Liste nicht weiter aktualisiert und könnte bereits zum derzeitigen Zeitpunkt nicht mehr aktuell sein. Fahrzeughalter eines Mercedes Diesel müssen damit rechnen, dass noch eine Vielzahl anderer Modelle betroffen sind.

Derzeit sind Klagen in Österreich und Deutschland für folgende Modelle anhängig, unsere Kanzlei hat gegen die Daimler AG und/oder Mercedes-Händler wegen des Einbaues unerlaubter Abschaltvorrichtungen rund 2 Dutzend Klagen anhängig.

Mercedes Benz B-Klasse:

B 180 CDI
B 180 CDI Blue Efficiency
B 220 CDI

Mercedes Benz C-Klasse:

C 200 CDI Blue Efficiency T
Mercedes C 220 CDI + C 220 CDI-T
Mercedes C 220 d T-Modell
Mercedes C 250 BlueTec T
Mercedes C 250 CDI Blue Efficiency 4 Matic + C 250 CDI Coupé
Mercedes C 300 BlueTech HYBRID T
Mercedes C 350 CDI Avantgarde

Mercedes CLA

200 CDI

Mercedes CLS

250 BlueTec 4 Matic Shooting Brake
Mercedes CLS 250 CDI Coupé

Mercedes Benz E-Klasse:

220 CDI
E 220 CDI T
E 220 CDI Cabriolet

Mercedes Benz E-Klasse:

Mercedes E 250 BlueTEC 4 Matic T
Mercedes E 280 CDI
Mercedes E 350 CDI + E 350 CDI Blue Efficiency
Mercedes E 350 CDI Blue Efficiency 4 Matic T
Mercedes E 350 CDI Blue Efficiency Cabriolet
Mercedes E 350 CDI Blue Efficiency Coupé

Mercedes Benz G-Klasse:

G 350 BlueTEC

Mercedes GL

350 BlueTEC

Mercedes GLA

220 d

Mercedes GLK

200 CDI
GLK 220 CDI 4 Matic
Mercedes GLK 220 CDI Blue Efficiency
Mercedes GLK 250 CDI 4 Matic Blue Efficiency

Mercedes SLK

250 CDI Blue Efficiency Roadster

Zudem untersucht das KBA aktuell eine auffällige Software in A- und B-Klasse-Modellen von Mercedes auf eine illegale Abschalteinrichtung – hier drohen weitere Rückrufe.

Da sich sowohl Daimler als auch das KBA mit Informationen über betroffene Modelle und illegale Abschalteinrichtungen zurückhält, ist es für Geschädigte schwer, zu eruieren, ob ihr Fahrzeug betroffen ist. Wenn es für Ihr Modell noch keinen offiziellen Rückruf gibt, haben Sie kaum eine Möglichkeit, an die nötigen Informationen zu kommen.

Wir raten Ihnen deshalb dazu, unsere kostenlose Ersteinschätzung zu nutzen, um herauszufinden, ob auch Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben.

Mehr zu dem Thema

Mit dem Skandal rund um manipulierte Abgaswerte wurde in der Vergangenheit hauptsächlich VW assoziiert. Zunehmend wird jedoch bekannt, dass auch andere Autobauer getrickst haben – und seit ca. 1,5 Jahren ermittelt die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht nur gegen die Volkswagen AG und rund 50 andere Personen sondern auch gegen Daimler.

Und auch andere Behörden, wie das US-amerikanische Justizministerium, die US-amerikanische Umweltschutzbehörde oder die Europäische Kommission ermitteln gegen Daimler.

Interessant ist, dass von der Europäischen Kommission u.a. wegen Absprachen zwischen den Autobauern – u.a. der Daimler AG und der Volkswagen AG – ermittelt wird, da diese illegale Absprachen in Bezug auf Technologien der Abgasreinigung getroffen hätten. Damit bekommt die Ausrede, „die anderen haben dies ja auch gemacht“ ein völlig anderes Gewicht.

Zudem meldete die "Bild am Sonntag" Anfang 2018 unter Verweis auf vertrauliche Unterlagen aus US-Ermittlungsakten, der Autobauer habe gleich mehrere Software-Funktionen zur Schadstoffregulierung in seinen Motoren verbaut, damit das Mercedes-Abgas den strengen Abgasnormen in den USA genügt. Nach Schätzungen seien diese Motoren in 60.000 Autos und 140.000 Vans eingebaut worden, die Daimler von 2008 bis 2016 in den USA verkauft hat.

Im Februar 2021 hat das deutsche Kraftfahrbundesamt den Widerspruch von Daimler gegen die Rückrufe abgelehnt

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat Daimlers Widersprüche gegen Rückrufbescheide zurückgewiesen. Dagegen hat Daimler geklagt. Die Behörde hatte in vielen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen. Der Diesel-Skandal lässt Daimler nicht los: Im Mai 2018 hat das Kraftfahrtbundesamt einen Mercedes Vito der Schadstoffklasse Euro 6 des Stuttgarter Autoherstellers zurückgerufen - wegen einer "unzulässigen Abschalteinrichtung". Weitere Rückrufbescheide für zahlreiche Modellvarianten kamen in den folgenden Monaten und Jahren dazu. Betroffen sind mittlerweile 550.000 Fahrzeuge in Deutschland und 1,4 Millionen europaweit - von der A-Klasse bis zur renommierten S-Klasse und dem Transporter Sprinter. Es geht um die Baujahre 2008 bis 2018.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer warf dem Automobilhersteller zwischenzeitlich in einem Interview "Salamitaktik" vor. Dabei habe der neue Vorstandsvorsitzende Ola Källenius versichert, dass er bei "unzulässigen Abgastechniken reinen Tisch" machen würde, beschwerte sich Scheuer.


Im Juli 2021 verurteilt die EU Kommission BMW, Daimler und VW wegen Kartellabsprachen

Die EU-Kommission hat gegen die beiden deutschen Autobauer BMW und Volkswagen (wegen Porsche, Volkswagen, Audi…) Wettbewerbsstrafen in Millionenhöhe verhängt. BMW hatte sich mit Volkswagen und Daimler abgesprochen, wie groß die AdBlue-Tanks ausfallen sollten, die die Autoabgase von Schadstoffen reinigen. Sie einigten sich darauf, in diesem Punkt nicht miteinander zu konkurrieren und kleine Tanks zu verbauen. Technisch notwendige größere Tanks hätten zu viel Platz im Motorraum oder Kofferraum eingenommen, der dann für extra in Rechnung gestelltes Sonderzubehör (zB Boxen…) abgegangen wäre.

Aus unserer Sicht hatte dieses Kartell auch Auswirkungen auf den Dieselskandal: Um Harnstoff (=Ad Blue) zu sparen, programmierten einige Hersteller die Ad Blue Einspritzung so, dass im Straßenbertrieb zu wenig eingespritzt wurde und lediglich am Prüfstand voll dosiert wurde. Die einzige sonstige Alternative wäre sonst gewesen, dass der Autokäufer – da der Ad Blue Tank zu klein dimensioniert war – dauernd zum Nachtanken fahren hätten müssen.

Das war nach Angaben der EU-Kommission rechtswidrig. BMW soll knapp 375 Millionen Euro zahlen, Volkswagen gut 500 Millionen Euro. Daimler und VW hatten sich der EU-Kommission als Kronzeugen zur Verfügung gestellt und ihre Kartellbeteiligung eingeräumt.


07/21: BGH: Ansprüche bleiben trotz Weiterverkaufes des Fahrzeuges bestehen

Klägerinnen und Kläger im VW-Dieselskandal werden auch dann entschädigt, wenn sie ihr Auto bereits wieder verkauft haben. So lautet ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs vom Juli 2021.. VW-Kunden, die ihren Diesel mit manipulierter Software bereits weiterverkauft haben, können trotzdem Schadensersatz gegen Volkswagen geltend machen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Allerdings ist der Preis, den ein VW-Fahrer beim Verkauf seines Autos erzielt, vom Schadensersatz abzuziehen. Ansonsten, so argumentiert der BGH, wären Käuferin oder Käufer durch den Schadensersatz des Wolfsburger Autobauers besser gestellt, als wenn das schädigende Ereignis - also der Kauf des manipulierten Autos - gar nicht passiert wäre. Diese Ansprüche stehen naturgemäß auch beim Verkauf während des Rechtsstreites zu. Wir gehen davon aus, dass der österreichische Oberste Gerichtshof dies nicht anders sehen wird.


07/21: BGH: statt Rückgabe des Fahrzeuges ist auch die Geltendmachung eines Minderwertes möglich

Laut dem BGH kann Käufern von VW-Dieseln, die vom Abgasskandal betroffen sind, ein kleiner Schadensersatzanspruch zustehen. Wie dieser genau zu berechnen ist, ließ der BGH noch offen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Käufern eines VW mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, gegen VW ein kleiner Schadenersatzanspruch, also ein Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts", zustehen kann (Urt. v. 06.07.2021, Au. VI ZR 40/20).

Der BGH bestätigte , VW sei der Klägerin gegenüber dem Grunde nach zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet. Neben dem großen Schadensersatz, also der Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer Zug um Zug gegen Übertragung des Fahrzeugs, könne die Klägerin ihr Fahrzeug auch behalten und den Betrag ersetzt verlangen, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben habe (kleiner Schadensersatz).

Für die Bemessung des kleinen Schadensersatzes sei zunächst der Vergleich der Werte von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich, so der BGH. "Sollte allerdings das Software-Update der Beklagten, das gerade der Beseitigung der unzulässigen Prüfstanderkennungssoftware diente, das Fahrzeug aufgewertet haben, ist dies im Rahmen der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Dabei seien in die Bewertung des Vorteils etwaige mit dem Software-Update verbundene Nachteile einzubeziehen.

Ob und in welchem Umfang eine Differenz zwischen dem objektiven Wert des Fahrzeugs und dem Kaufpreis im Zeitpunkt des Kaufs bestand und ob und inwieweit sich durch das Software-Update diese Wertdifferenz reduziert hat, muss laut Gericht in dem nun folgenden Betragsverfahren geklärt werden.

Mit dem Skandal rund um manipulierte Abgaswerte wurde in der Vergangenheit hauptsächlich VW assoziiert. Zunehmend wird jedoch bekannt, dass auch andere Autobauer getrickst haben – und seit ca. 1,5 Jahren ermittelt die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht nur gegen die Volkswagen AG und rund 50 andere Personen, sondern auch gegen die Audi AG.

Hierbei handelt es sich um Fahrzeugdiagnosesystem, das während der Fahrt alle abgasbeeinflussenden Systeme überwacht. Es besteht der Verdacht, dass dieses bei Daimler vorsätzlich manipuliert wurde, damit im Realbetrieb die Lampen nicht wegen überhöhter Abgaswerte (NOX-Werte) aufleuchten.

Das sogenannte Thermofenster regelt die Abgasreinigung. Bei niedrigen (zumeist unter 15 Grad Celsius Außentemperatur) und hohen Außentemperaturen wird die Abgasreinigung gedrosselt oder ganz abgeschaltet. Das Oberlandesgericht Wien (4R 62/19w – nicht rk) im Zusammenhang mit Volkswagen festgestellt, dass ein solches Thermofenster eine unzulässige Abschaltvorrichtung ist, der Oberste Gerichtshof hat kürzlich die Frage (10 Ob 44/19x –bei Volkswagen)) dem EuGH vorgelegt, da auch der österreichische Oberste Gerichtshof davon ausgeht, dass es wohl nicht sein kann, dass die Abgasreinigung mehr als die Hälfte des Jahres nicht ordnungsgemäß funktioniert (in Österreich ist es 8 Monate im Jahr kälter als 15 Grad). Sämtliche der oben genannten Verfahren werden von unserer Kanzlei betreut.

Diese Thermofenster sind in zahlreichen Diesel-Modellen bei Audi, die nach den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden, verbaut. Möglicherweise sind alle Audi-Fahrer von den illegal eingebauten Thermofenstern betroffen sein, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1.9.2018 erstzugelassen wurde.

Audi weist die Vorwürfe bis heute zurück, weil Thermofenster nach Ansicht des Konzerns dem Motorschutz dienen. Doch haben bereits die österreichischen Gerichte, allen voran der OGH, diesem Grundsatz „Motorschutz vor Menschenschutz“ eine Absage erteilt.

Nun soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Zulässigkeit des Thermofensters entscheiden. Die Kläger werden durch die Poduschka Anwaltsgesellschaft vertreten. Ein Urteil gegen die Autobauer wird weitreichende Konsequenzen für den kompletten Diesel-Markt haben.

Wir erwarten dieses Urteil bis spätestens März 2022.

Durch den Abgasskandal hat der Diesel als einstiger Liebling der Österreicher ausgedient. Bereits zum Zeitpunkt des Ankaufes hat der jeweilige Käufer ca. 20 % zu viel bezahlt im Vergleich zu einem unmanipulierten Auto. In Gerichtsprozessen (bis jetzt gegen die Volkswagen AG, aber wahrscheinlich auch für Mercedes gültig) haben Sachverständige einen zum Zeitpunkt des Kaufes bestehenden Minderwert von ca. 15 – 33 % festgestellt.

Diese Vorgangsweise von Daimler sollten betroffene Kunden nicht auf sich sitzen lassen und schnell aktiv werden. Mit einer Verjährung der Ansprüche gegenüber dem Hersteller – also Daimler – ist nach drei Jahren, demzufolge also frühestens Ende 2021 zu rechnen. Wir raten betroffenen Mercedes-Fahrern aber dennoch, ihre Rechte im Abgasskandal so bald wie möglich geltend zu machen. Im Falle von VW, Audi & Co. wurden viele Kunden bereits erfolgreich wegen des Minderwertes (Wertverlust beim Wiederverkauf) ihres Diesel-Fahrzeugs entschädigt. Und auch gegen Mercedes-Benz laufen in Österreich und Deutschland schon zahlreiche Klagen.

Hinzu kommt, dass der Nutzungsersatz, der vom Kaufpreis in Abzug gebracht wird: dieser steigt, je länger Sie mit dem Auto fahren. Und auch die Gefahr, dass an dem Auto Schäden auftreten, nimmt zu, je länger Ihr PKW in Gebrauch ist.

Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen?

Wenn Sie zusammen mit uns gegen Daimler wegen eines Mercedes vorgehen wollen, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges

Diese Option ist unsere klare Empfehlung, wenn Sie nicht viele Kilometer fahren. Durch den Abgasskandal haben Diesel-Autos von VW stark an Wert verloren. Durch die Kaufpreiserstattung haben Sie die Möglichkeit, Ihren VW-Diesel zu lukrativen Konditionen loszuwerden. Sie fordern den Kaufpreis gegen Rückgabe Ihres PKW zurück oder Sie verlangen einen vergleichbaren Neuwagen, der die europäischen Grenzwerte im Realbetrieb einhält. Ein Nutzungsersatz wird abgezogen, dafür erhalten Sie 4 % Zinsen jährlich auf den Kaufpreis. Diese Variante zahlt sich aus unserer Sicht nur bis ca. 80.000 gefahrenen Kilometer aus.

Geltendmachung des bereits beim Kauf bezahlten tatsächlich nicht vorhandenen Mehrwertes (Wertminderung, Minderwert)

Es kann gute Gründe geben, warum Sie Ihr Auto behalten möchten. Wenn Sie allerdings trotzdem auf den zu viel bezahlten Betrag nicht verzichten wollen, können Sie Schadensersatz fordern. Dieser beträgt in der Regel ca. 20 % des Kaufpreises.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Juli 2021entschieden, dass Käufern eines VW mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, gegen VW ein kleiner Schadenersatzanspruch, also ein Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts", zustehen kann (Urt. v. 06.07.2021, Au. VI ZR 40/20).

Ebenfalls im Juli 2021 hat der deutsche BGH klargestellt, dass Klägerinnen und Kläger im Dieselskandal auch dann entschädigt werden, wenn sie ihr Auto bereits wieder verkauft haben. So lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Aktuell gibt es rund 1000 solcher Fälle.

Kostenrisiko?

Unser Anspruch ist es, jedem vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer die Möglichkeit zu geben, seine Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. Der Abgasskandal bei Mercedes und die damit verbundenen Auswirkungen, wie Wertverluste oder Fahrverbote, haben bei den Betroffenen bereits tiefe Einschnitte im Geldbeutel hinterlassen. Genau deshalb wollen wir Ihre Kostenrisiken nicht weiter strapazieren.

Vorgehen mit Rechtsschutzversicherung:

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen am Ende des Tages zahlt, bleibt bei Ihnen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Wir empfehlen, uns die Kommunikation mit dem Rechtsschutzversicherer zu überlassen, wir haben die Erfahrung aus hunderten Fällen. Bei der Beauftragung mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung:

Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, wenden wir uns an Sie, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen. Wir werden – wenn Sie es wollen – mit einem Prozessfinanzierer in Kontakt zu treten, der Ihnen, wenn er es für sinnvoll erachtet, gegen eine Erfolgsbeteiligung einen Prozess gegen den Händler oder den Automobilhersteller finanziert.

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Wir werden Ihnen innerhalb von 96 Stunden nach Erhalt sämtlicher Informationen eine genaue Auskunft telefonisch über Ihre Erfolgschancen geben.

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