Peugeot Abgasskandal

Nach Renault und VW hat die französische Justiz auch gegen Peugeot ein Ermittlungsverfahren im Abgasskandal eingeleitet. Medienberichten zufolge wird dem Unternehmen vorgeworfen, Käufer von Euro5 – Dieselfahrzeugen in Frankreich zwischen 2009 und 2015 getäuscht zu haben. Peugeot streitet die Vorwürfe ab. In Deutschland hatte das Kraftfahrtbundesamt bereits 2020 Rückrufe wegen erhöhter Stickoxidemissionen angeordnet.

Welche Peugeot-Modelle sind vom Abgasskandal betroffen?

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) veröffentlichte im Ende September 2020 einen Rückruf wegen erhöhter Stickoxidemissionen für folgende Modelle der Baujahre 2013-2016:

Peugeot 208

Peugeot 2008

Peugeot 308

Peugeot 3008

Peugeot 508

Peugeot 5008

werden durch die Aufrüstung nicht beeinträchtigt.

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Der Verdacht besteht schon länger, im Juni 2021 hat die französische Justiz offizielle Ermittlungen eingeleitet: Auch Renault soll bei seinen Dieselfahrzeugen getrickst haben.

Nun ist auch Renault betroffen: Nach jahrelangen Untersuchungen hat die französische Justiz ein Ermittlungsverfahren gegen den Autokonzern wegen mutmaßlichen Betrugs eingeleitet. Wie Renault am Dienstagabend mitteilte, gehe es um Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen »älterer Generationen«. Die Justiz untersucht den Fall seit rund viereinhalb Jahren.

Renault wies die Vorwürfe zurück. Man habe sich stets an französische und europäische Vorgaben gehalten. In Autos gebe es keine betrügerische Software. Der Hersteller mit Sitz in Boulogne-Billancourt bei Paris muss nach eigenen Angaben eine Kaution von 20 Millionen Euro für mögliche Entschädigungen und Strafgelder hinterlegen. Zudem ist eine Bankgarantie von 60 Millionen Euro fällig, um mögliche Schäden auszugleichen.

Die Dieselaffäre war 2015 ins Rollen gekommen, als der deutsche Autobauer VW nach US-Ermittlungen einräumte, in Millionen von Fahrzeugen eine Schummelsoftware eingesetzt zu haben. Diese sorgte dafür, dass der Schadstoffausstoß bei Tests durch die Behörden niedriger ausfiel als später auf der Straße. In Deutschland wurden deswegen unter anderem der frühere VW-Chef Martin Winterkorn sowie andere ehemalige oder aktuelle hochrangige Mitarbeiter angeklagt oder stehen vor Gericht.

Auch andere Autobauer wie Peugeot und Fiat Chrysler sehen sich mit Vorwürfen konfrontiert, illegale Abschalteinrichtungen zur Senkung des Schadstoffausstoßes in Dieselfahrzeuge eingebaut zu haben.

Hierbei handelt es sich um Fahrzeugdiagnosesystem, das während der Fahrt alle abgasbeeinflussenden Systeme überwacht. Es besteht der Verdacht, dass dieses bei Renault vorsätzlich manipuliert wurde, damit im Realbetrieb die Lampen nicht wegen überhöhter Abgaswerte (NOX-Werte) aufleuchten. Einen Rückruf in diese Richtung (Warnfunktion des Systems ausgebaut) hat es bei einem Renault Master (Bj. 2015 und 2016) bereits 2018 gegeben.

Das sogenannte Thermofenster, das vermutlich auch in den Fahrzeugen von Peugeot verbaut ist, regelt die Abgasreinigung. Bei niedrigen und hohen Außentemperaturen wird die Abgasreinigung gedrosselt oder ganz abgeschaltet. Das Oberlandesgericht Wien (4R 62/19w – nicht rk) im Zusammenhang mit Volkswagen festgestellt, dass ein solches Thermofenster eine unzulässige Abschaltvorrichtung ist, der Oberste Gerichtshof hat kürzlich die Frage (10 Ob 44/19x –bei Volkswagen)) dem EuGH vorgelegt, da auch er davon ausgeht, dass es wohl nicht sein kann, dass die Abgasreinigung mehr als die Hälfte des Jahres nicht ordnungsgemäß funktioniert. Sämtliche der oben genannten Verfahren werden von unserer Kanzlei betreut.

Diese Thermofenster sind vermutlich in zahlreichen Diesel-Modellen, die nach den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden, verbaut. Möglicherweise sind alle Peugeot-Fahrer von den illegal eingebauten Thermofenstern betroffen sein, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1.9.2018 erstzugelassen wurde.

Nun soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Zulässigkeit des Thermofensters entscheiden. Ein Urteil gegen die Autobauer hätte weitreichende Konsequenzen für den kompletten Diesel-Markt.

Durch den Abgasskandal hat der Diesel als einstiger Liebling der Österreicher ausgedient. Bereits zum Zeitpunkt des Ankaufes hat der jeweilige Käufer ca. 20 % zu viel bezahlt im Vergleich zu einem unmanipulierten Auto. In Gerichtsprozessen (bis jetzt gegen die Volkswagen AG, aber wahrscheinlich auch für Peugeot gültig) haben Sachverständige einen zum Zeitpunkt des Kaufes bestehenden Minderwert von ca. 15 – 33 % festgestellt.

Die Manipulationen sollten betroffene Kunden nicht auf sich sitzen lassen und schnell aktiv werden. Mit einer Verjährung der Ansprüche gegenüber dem Hersteller – also Peugeot – ist nach drei Jahren, demzufolge also frühestens 2023 zu rechnen. Wir raten betroffenen Fahrzeugbesitzern aber dennoch, ihre Rechte im Abgasskandal so bald wie möglich geltend zu machen. Im Falle von VW, Audi & Co. wurden viele Kunden bereits erfolgreich wegen des Minderwertes (Wertverlust beim Wiederverkauf) ihres Diesel-Fahrzeugs entschädigt.

Hinzu kommt, dass der Nutzungsersatz, der vom Kaufpreis in Abzug gebracht wird: dieser steigt, je länger Sie mit dem Auto fahren. Und auch die Gefahr, dass an dem Auto Schäden auftreten, nimmt zu, je länger Ihr PKW in Gebrauch ist.

Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen?

Wenn Sie zusammen mit uns gegen Peugeot vorgehen wollen, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.

Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges

Unser Anspruch ist es, jedem vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer die Möglichkeit zu geben, seine Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. Der Abgasskandal bei Peugeot und die damit verbundenen Auswirkungen, wie Wertverluste oder Fahrverbote, haben bei den Betroffenen bereits tiefe Einschnitte im Geldbeutel hinterlassen. Genau deshalb wollen wir Ihre Kostenrisiken nicht weiter strapazieren.

Geltendmachung des bereits beim Kauf bezahlten tatsächlich, nicht vorhandenen Mehrwertes (Wertminderung, Minderwert)

Diese Option ist unsere klare Empfehlung, wenn Sie nicht viele Kilometer fahren. Durch den Abgasskandal haben Diesel-Autos stark an Wert verloren. Durch die Kaufpreiserstattung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Diesel zu lukrativen Konditionen loszuwerden. Sie fordern den Kaufpreis gegen Rückgabe Ihres PKW zurück oder Sie verlangen einen vergleichbaren Neuwagen, der die europäischen Grenzwerte im Realbetrieb einhält. Ein Nutzungsersatz wird abgezogen, dafür erhalten Sie 4 % Zinsen jährlich auf den Kaufpreis. Diese Variante zahlt sich aus unserer Sicht nur bis ca. 80.000 gefahrenen Kilometer aus.

Kostenrisiko?

Unser Anspruch ist es, jedem vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer die Möglichkeit zu geben, seine Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. Der Abgasskandal bei Peugeot und die damit verbundenen Auswirkungen, wie Wertverluste oder Fahrverbote, haben bei den Betroffenen bereits tiefe Einschnitte im Geldbeutel hinterlassen. Genau deshalb wollen wir Ihre Kostenrisiken nicht weiter strapazieren.

Vorgehen mit Rechtsschutzversicherung:

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen am Ende des Tages zahlt, bleibt bei Ihnen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Wir empfehlen, uns die Kommunikation mit dem Rechtsschutzversicherer zu überlassen, wir haben die Erfahrung aus hunderten Fällen. Bei der Beauftragung mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.

Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung:

Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, wenden wir uns an Sie, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen. Wir werden – wenn Sie es wollen – mit einem Prozessfinanzierer in Kontakt zu treten, der Ihnen, wenn er es für sinnvoll erachtet, gegen eine Erfolgsbeteiligung einen Prozess gegen den Händler oder den Automobilhersteller finanziert.

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Wir werden Ihnen innerhalb von 96 Stunden nach Erhalt sämtlicher Informationen eine genaue Auskunft telefonisch über Ihre Erfolgschancen geben.

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