Auch Schweden schummeln
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat 2020 auch den schwedischen Autobauer Volvo erwischt: Die Abgaswerte des beliebten SUVs XC60 lagen mehr als das Zwölffache über den gesetzlich erlaubten Grenzwerten. Auch hier wurde eine temperaturabhängige Abschalteinrichtung, das sogenannte "Thermofenster" verwendet. Es ist davon auszugehen, dass dieses Thermofenster – das Volvo nicht einmal abstreitet, auch in anderen Modellen verbaut
Abgasskandal Volvo: Die Hintergründe zur Volvo-Affäre
Das "Emissions-Kontroll-Institut" (EKI), welches zur Deutschen Umwelthilfe (DUH) gehört, hat laut Recherchen des BR und des "Spiegel" einen weiteren Automobilhersteller an der Angel: Auch Volvo soll in seinen Diesel-Modellen illegale Abschalteinrichtungen verbaut haben, welche zu einem deutlich erhöhten Stickoxid-Ausstoß (NOx) der schwedischen Autos geführt haben.
Insbesondere der SUV XC60 mit 2.0 Liter-Motor des schwedischen Autobauers fiel in den Tests auf. Für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 gilt, dass maximal 180 Milligramm an NOx pro gefahrenem Kilometer ausgestoßen werden dürfen, um bei der Typgenehmigung nicht durchzufallen. Doch der Diesel-SUV überschritt diesen gesetzlichen Grenzwert in den Tests des EKI um das bis zu Zwölffache. Für Experten ein klarer Beweis für die Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen in Volvo-Fahrzeugen mit Diesel-Antrieb.
Da sich im Außenspiegel des gemessenen XC60 ein Temperatursensor befindet, umwickelten EKI-Prüfer diesen zunächst mit einer Heizdecke und danach mit einem Eiswürfel-Beutel. Die jeweils simulierte höhere bzw. niedrigere Außentemperatur wurde dabei durchgängig im Display des Fahrzeugs angezeigt und konnte so von den Testern kontrolliert werden. Ergebnis: Mit stetig sinkender Temperatur ging die Abgasrückführung und damit die Reinigung der Emissionen deutlich zurück, bis sie schließlich aussetzte. Gleichzeitig stieg der Stickoxid (NOx)-Ausstoß deutlich an.
Zahlreiche Testfahrten zeigten: Bei Temperaturen zwischen 14 und 22 Grad Celsius stieß der Wagen bei den EKI-Messungen im Durchschnitt 660 Milligramm NOx pro gefahrenem Kilometer aus. Der bei der Typgenehmigung maßgebliche Grenzwert für Euro-5-Fahrzeuge beträgt 180 Milligramm pro Kilometer.
Bei niedrigeren Außentemperaturen, zwischen neun und elf Grad, kletterten die Werte auf durchschnittlich 811 Milligramm. Nachdem im Test eine simulierte Außentemperatur von null bis minus vier Grad erreicht war, stieg der Stickoxid-Ausstoß auf den gemessenen Spitzenwert von 2.148 Milligramm pro Kilometer.
Gibt es offizielle Rückrufe?
Rückrufe wird es ohnehin nicht geben. Nur das Land, in dem die Autos zugelassen wurden, kann auch einen Rückruf zum Beispiel wegen illegaler Abschalteinrichtungen anordnen. Allerdings sieht das EU Recht trotzdem eine Möglichkeit vor, ausländische Hersteller zu bestrafen. Wenn das KBA bei Volvo-Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung finden sollte, könnte Deutschland Strafen von bis zu 5.000 Euro pro manipuliertem Auto aussprechen. Ob das passieren wird, ist allerdings fraglich. Gegen Volvo wurden bislang trotz illegaler Abschalteinrichtung keine deutschen Strafen ausgesprochen. Hier hält man sich doch sehr zurück und will die anderen Länder nicht verärgern. Schließlich könnte das dazu führen, dass auch deren Ermittler bei deutschen Autos genauer hinschauen. Fahrverbote in Deutschland betreffen Sie jedoch genauso.
In welchen Modellen bei Volvo sind nun diese Motoren D3 und D4 verbaut?
XC 90, XC 70, XC 60, XC 40
Euro 5 und Euro 6
S 90, S 80, S 60
Euro 5 und Euro 6
V 90, V 70, V 60, V 40
Euro 5 und Euro 6
In all diesen Volvo Modellen wird die Diesel-Abgas-Norm scheinbar nur im Testbetrieb eingehalten. Die Deutsche Umwelthilfe hat eine temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung (=Thermofenster) bei Volvo aufgedeckt.
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Die Liste der betroffenen Diesel Fahrzeuge im Abgasskandal wird durch die Marke Volvo immer länger. Die Tests auf die sich u.a. die Tagesschau bezieht, betreffen den Motor 2.0 D3 (163 PS, Euro 5). Die Testergebnisse der Deutschen Umwelthilfe betreffen den Motor 2.0 D4 (Euro 6), die eben eine Überschreitung des Grenzwertes um das über 13-Fache bei einer Temperatur von 0° Grad Celsius feststellen.
Das sogenannte Thermofenster regelt die Abgasreinigung. Bei niedrigen und hohen Außentemperaturen wird die Abgasreinigung gedrosselt oder ganz abgeschaltet. Das Oberlandesgericht Wien (4R 62/19w – nicht rk) im Zusammenhang mit Volkswagen festgestellt, dass ein solches Thermofenster eine unzulässige Abschaltvorrichtung ist, der Oberste Gerichtshof hat kürzlich die Frage (10 Ob 44/19x –bei Volkswagen)) dem EuGH vorgelegt, da auch er davon ausgeht, dass es wohl nicht sein kann, dass die Abgasreinigung mehr als die Hälfte des Jahres nicht ordnungsgemäß funktioniert. Sämtliche der oben genannten Verfahren werden von unserer Kanzlei betreut.
Diese Thermofenster sind in zahlreichen Diesel-Modellen bei Volvo, die nach den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden, verbaut. Möglicherweise sind alle Volvo-Diesel--Fahrer von den illegal eingebauten Thermofenstern betroffen sein, die ein Fahrzeug besitzen, das vor dem 1.9.2018 erstzugelassen wurde.
Volvo weist die Vorwürfe bis heute zurück, weil Thermofenster nach Ansicht des Konzerns dem Motorschutz dienen. Doch haben bereits die österreichischen Gerichte, allen voran der OGH, diesem Grundsatz „Motorschutz vor Menschenschutz“ eine Absage erteilt
Nun soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Zulässigkeit des Thermofensters entscheiden. Ein Urteil gegen die Autobauer hätte weitreichende Konsequenzen für den kompletten Diesel-Markt.
Durch den Abgasskandal hat der Diesel als einstiger Liebling der Österreicher ausgedient. Bereits zum Zeitpunkt des Ankaufes hat der jeweilige Käufer ca. 20 % zu viel bezahlt im Vergleich zu einem unmanipulierten Auto. In Gerichtsprozessen (bis jetzt gegen die Volkswagen AG, aber wahrscheinlich auch für Volvo gültig) haben Sachverständige einen zum Zeitpunkt des Kaufes bestehenden Minderwert von ca. 15 – 33 % festgestellt.
Die Manipulation sollten betroffene Kunden nicht auf sich sitzen lassen und schnell aktiv werden. Mit einer Verjährung der Ansprüche gegenüber dem Hersteller – also Volvo – ist nach drei Jahren, demzufolge also frühestens im Jahr 2023 zu rechnen. Wir raten betroffenen Volvo-Fahrern aber dennoch, ihre Rechte im Abgasskandal so bald wie möglich geltend zu machen. Im Falle von VW, Audi & Co. wurden viele Kunden bereits erfolgreich wegen des Minderwertes (Wertverlust beim Wiederverkauf) ihres Diesel-Fahrzeugs entschädigt. Und auch gegen Volvo laufen in Österreich und Deutschland schon Klagen.
Hinzu kommt, dass der Nutzungsersatz, der vom Kaufpreis in Abzug gebracht wird: dieser steigt, je länger Sie mit dem Auto fahren. Und auch die Gefahr, dass an dem Auto Schäden auftreten, nimmt zu, je länger Ihr PKW in Gebrauch ist.
Wie kann ich meine Ansprüche durchsetzen?
Wenn Sie zusammen mit uns gegen Volvo wegen eines Volvo-Diesels vorgehen wollen, stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung.
Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges
Diese Option ist unsere klare Empfehlung, wenn Sie nicht viele Kilometer fahren. Durch den Abgasskandal haben Diesel-Autos stark an Wert verloren. Durch die Kaufpreiserstattung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Diesel zu lukrativen Konditionen loszuwerden. Sie fordern den Kaufpreis gegen Rückgabe Ihres PKW zurück oder Sie verlangen einen vergleichbaren Neuwagen, der die europäischen Grenzwerte im Realbetrieb einhält. Ein Nutzungsersatz wird abgezogen, dafür erhalten Sie 4 % Zinsen jährlich auf den Kaufpreis. Diese Variante zahlt sich aus unserer Sicht nur bis ca. 80.000 gefahrenen Kilometer aus.
Geltendmachung des bereits beim Kauf bezahlten tatsächlich nicht vorhandenen Mehrwertes (Wertminderung, Minderwert)
Es kann gute Gründe geben, warum Sie Ihr Auto behalten möchten. Wenn Sie allerdings trotzdem auf den zu viel bezahlten Betrag nicht verzichten wollen, können Sie Schadensersatz fordern. Dieser beträgt in der Regel ca. 20 % des Kaufpreises.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Juli 2021entschieden, dass Käufern eines VW mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, gegen VW ein kleiner Schadenersatzanspruch, also ein Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts", zustehen kann (Urt. v. 06.07.2021, Au. VI ZR 40/20).
Ebenfalls im Juli 2021 hat der deutsche BGH klargestellt, dass Klägerinnen und Kläger im Dieselskandal auch dann entschädigt werden, wenn sie ihr Auto bereits wieder verkauft haben. So lautet ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Aktuell gibt es rund 1000 solcher Fälle.
Kostenrisiko?
Unser Anspruch ist es, jedem vom Abgasskandal betroffenen Autofahrer die Möglichkeit zu geben, seine Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko und ohne Aufwand. Der Abgasskandal bei Volvo und die damit verbundenen Auswirkungen, wie Wertverluste oder Fahrverbote, haben bei den Betroffenen bereits tiefe Einschnitte im Geldbeutel hinterlassen. Genau deshalb wollen wir Ihre Kostenrisiken nicht weiter strapazieren.
Vorgehen mit Rechtsschutzversicherung:
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Der Vorteil, den Sie als Rechtsschutzversicherter haben: Jeder Cent, den ein Autokonzern oder Händler Ihnen am Ende des Tages zahlt, bleibt bei Ihnen. Wir stellen für Sie kostenfrei die Deckungsanfrage und kümmern uns im Anschluss um die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrem Versicherer. Wir empfehlen, uns die Kommunikation mit dem Rechtsschutzversicherer zu überlassen, wir haben die Erfahrung aus hunderten Fällen. Bei der Beauftragung mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche senden wir direkt die Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Schneller und einfacher geht es nicht.
Vorgehen ohne Rechtsschutzversicherung:
Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, wenden wir uns an Sie, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen. Wir werden – wenn Sie es wollen – mit einem Prozessfinanzierer in Kontakt zu treten, der Ihnen, wenn er es für sinnvoll erachtet, gegen eine Erfolgsbeteiligung einen Prozess gegen den Händler oder den Automobilhersteller finanziert.
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