Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Thema Dieselskandal.

Mit dem Diesel-Skandal, auch als Abgasskandal bekannt, hat sich VW durch die Manipulation mehrerer Millionen Fahrzeuge einen milliardenschweren Schaden eingebrockt. Mit einer illegalen Abschalteinrichtung hat der Konzern die Abgaswerte seiner Diesel-Pkw verfälscht. Nach Aufkommen des Abgasskandal wurde erst die vollständige Aufklärung angekündigt, dann trat der nunmehrige Ex-VW-Chef doch von seiner Position als Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG zurück. „Das Auto“, wie es im Slogan von Volkswagen heißt, wurde zum negativen Sinnbild der Auto-Industrie. Aber Volkswagen ist bei weitem nicht der einzige Hersteller, dessen Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind. Warum der Dieselskandal kein reiner VW-Skandal blieb, wie er überhaupt entdeckt wurde, welche weiteren Fahrzeuge betroffen sind lesen Sie durch Klick auf die oben genannten Automarken.

Unseres Erachtens ist jedes Dieselfahrzeug, das im Zeitraum 2007 – August 2018 erstzugelassen wurde, vom Abgasskandal betroffen. Im Dezember 2020 wurde vom Europäischen Gerichtshof letztgültig entschieden, dass eine Abschalteinrichtung für Fahrzeuge nicht zulässig ist. Eine solche Abschalteinrichtung, die bewirkt, dass Abgase nicht ordnungsgemäß gereinigt werden, wurde aus unserer Sicht jedoch in jedem Dieselfahrzeug bis Erstzulassung Herbst 2018 verbaut.

Wir vertreten nicht nur die Hälfte der Autokäufer in den Verfahren für den Verband für Konsumenteninformation, sondern haben auch das erste Urteil im Abgasskandal in Österreich und vor dem Europäischen Gerichtshof zum Thema Zuständigkeit erstritten. Nichts zählt für uns mehr als die Zufriedenheit unserer Kunden. Deshalb sind wir besonders stolz darauf, dass über 60 unserer Dieselauto-Besitzer unsere Leistungen mit 5 Sternen bewertet haben. Sehen Sie was unsere Kunden über uns sagen durch Klick auf folgenden Link.

Falls Sie Verbesserungsvorschläge zu unserem Service haben oder noch Fragen offen sind dann können Sie uns unter +43 732 730093 per Telefon oder per Email unter [email protected] erreichen.

Da in fast allen Dieselautos eine temperaturabhängige Schummel-Software eingebaut ist, ist auch ein Großteil der Fahrzeuge betroffen. Wir prüfen dies kostenlos durch ein kurzes Gespräch mit Ihnen durch einen österreichischen Rechtsanwalt.

Zum jetzigen Zeitpunkt bringen wir Klagen für alle rechtschutzversicherten Kunden ein. Wir haben aber auch Angebote für Autobesitzer ohne Rechtsschutzversicherung - besprechen Sie alles binnen 48 Stunden mit einem österreichischen Anwalt.

Bei einer Autorückgabe können Sie mit dem Kaufpreis abzüglich Nutzungsentgelt (je nach gefahrenen Kilometern) für Ihr Auto rechnen. Ob sich eine Klage auf Rückgabe auszahlt, können Sie gerne durch unsere Experten im Dieselskandal überprüfen lassen. Ein Team aus erfahrenen Anwälten berät sie gerne zu Ihrem Fahrzeug. Wir beschäftigen uns schon seit 2015 mit der Thematik und können etliche Jahre Erfahrung und Gutachten verwenden, um die besten Chancen für unsere Kunden abzuschätzen. In der Regel gilt, dass bei älteren Fahrzeugen mit viel gefahrenen Kilometern eine Klage auf Rückzahlung des zu viel bezahlten Kaufpreises (Differenzschadenersatz) unseres Erachtens die bessere Idee ist.

Ohne Rückgabe des Fahrzeuges erstreiten wir zurzeit für unsere MandantInnen bis zu 30% des Kaufpreises. „Ein Urteil des Landesgerichts Innsbruck, erstritten von Rechtsanwalt Michael Poduschka, sprach sich bereits zugunsten eines betroffenen VW-Käufers aus.“ wie die Tiroler Tageszeitung auch hier berichtet. Das Gericht verurteilte VW zu Schadenersatz in Höhe von 30 Prozent des Kaufpreises. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind wir die führende Kanzlei Österreichs im Abgasskandal und haben sowohl bei Bezirks- und Landesgerichten als auch beim Obersten Gerichtshof die meisten Klagen in Sammel- sowie auch Einzelverfahren eingebracht. Zudem haben wir unzählige Urteile für unsere KundInnen auf Rückzahlung des Kaufpreises (gegen Rückgabe der Autos minus Nutzungsentgelt) sowie auch Differenzschadenersatz erstritten. Da wir auf österreichischer Ebene auch oft die ersten sind, die ein Urteil erstreiten, vertrauen auch viele JournalistInnen der österreichischen Zeitungen (Presse, Kurier, Krone, Salzburger Nachrichten, Tiroler Tageszeitung, der Standard) auf unsere Meinung.

Ist Ihre Frage noch offen?

Falls Ihre Frage noch nicht beantwortet wurde, können Sie uns gerne persönlich Kontaktieren.

[email protected]